Pfle­ge­leis­tungen

Hilfe im Haushalt

Unterstützung bei der Haus­halts­führung und Ent­lastung im Alltag

Unterstützung bei der Haushalts-
führung und Ent­lastung im Alltag

Sich um Wohnung, Einkauf, Wäsche und Garten zu kümmern, gehört zur all­täglichen Routine. Wer seinen Haushalt aber nicht mehr alleine bewäl­tigen kann, ist auf Unterstützung ange­wiesen. Dabei geht es nicht nur um eine gepflegte Wohnung und das per­sön­liche Wohl­be­finden, sondern auch um regel­mäßige Ernährung und die Ver­meidung von Unfällen im Haushalt. Wir helfen älteren und pfle­ge­be­dürf­tigen Menschen bei der täglich anfal­lenden Haus­arbeit und ent­lasten damit auch pflegende Ange­hörige.

Auch jemand, der einen Ange­hörigen pflegt, kann zur Rei­nigung des eigenen Haus­halts ent­spre­chende Leis­tungen bei der Pfle­ge­kasse bean­tragen. Pflegende Per­sonen werden damit nicht nur ent­lastet, es bleibt auch mehr Zeit für den Ange­hörigen und seine Pflege.

Auszug unserer Leis­tungen
  • Zube­reitung von Mahl­zeiten
  • Rei­nigen der Wohnung
  • Spülen und Auf­räumen
  • Unterstützung beim Ein­kaufen
  • Besorgen von Medi­ka­menten
  • Waschen und Bügeln
  • Gemeinsame Spa­zier­gänge
  • Fahr- und Boten­dienste

Fragen & Antworten

Alle hilfs- und pfle­ge­be­dürf­tigen Menschen mit einem Pfle­gegrad oder einer ärzt­lichen Ver­ordnung können haus­wirtschaft­liche Unterstützung erhalten. Ohne Pfle­gegrad oder Ver­odnung können Pfle­ge­leis­tungen selbst­ver­ständlich auch in einem pri­vaten Pfle­ge­vertrag ver­einbart werden.

Wenn Sie bereits einen Pfle­gegrad haben, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. In einem per­sön­lichen Gespräch ermitteln wir Ihren indi­vi­du­ellen Pfle­ge­bedarf und schließen einen Pfle­ge­vertrag. Wenn Sie keinen Pfle­gegrad haben, beraten wir Sie gerne und helfen bei einer even­tu­ellen Antrag­stellung.

Wenn Sie einen Pfle­gegrad haben, werden die Kosten von der Pfle­ge­kasse über­nommen. Abhängig vom Pfle­gegrad variiert der Leis­tungs­an­spruch und was über den jewei­ligen Satz hin­ausgeht, muss als Pri­vat­leistung berechnet werden. Wenn Sie eine ärzt­liche Ver­ordnung haben, zum Bei­spiel nach einem Kran­ken­haus­auf­enthalt, werden die Kosten von der Kran­ken­kasse über­nommen.

Auch ohne Pfle­gegrad oder ärzt­liche Ver­ordnung können Sie unsere haus­wirtschaft­liche Hilfe als Pri­vat­leistung in Anspruch nehmen.

Weitere Leis­tungen

Grund­pflege
Behand­lungs­pflege
Betreuung
Verhinderungs­pflege
Son­der­leis­tungen

Kos­tenlose Beratung

Ver­trau­ensvoll von Anfang an

Pflege ist Ver­trau­ens­sache. Deshalb beraten wir Sie gern per­sönlich und sprechen in aller Ruhe über Ihre Wünsche und den indi­vi­du­ellen Hilfe­bedarf. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf und verein­baren Sie einen kos­ten­losen Beratungs­termin. Wir freuen uns Sie ken­nen­zu­lernen!

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